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Schultheiß und Richter zu Tübingen (Tüwingen) entscheiden in einem Streit des Abts Heinrich [von Hailfingen] und des Konvents von Bebenhausen mit Heinrich Lang und dessen Tochtermann, Hans Bämerlin von Tübingen (Tüwingen), wegen Vernachlässigung zweier Bebenhauser Lehenweingärten am Zwehrenbühl und an der Weilerhalde (Wylershalden) durch diese Lehensinhaber, dass die Lehenschaft des ersten aufgehoben, der andere dagegen denselben unter der Bedingung besseren Anbaus auch fernerhin belassen sein solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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