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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 202
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Weltliche Zentralbehörden >> Geheimer Rat
(1553-)1640-1806 (-1817)
Inhalt und Bewertung
Aktenregistratur des Geheimen Rats (ohne die Akten über die Landstände, siehe A 203) mit Vorakten von 1553 an und Nachakten bis 1817.
Die Rubriken 47, 48, 49 und 52 wurden dem Hausarchiv (G-Bestände) eingefügt.
Die Rubriken 53-71 wurden dem Bestand Kabinett (A 8) eingegliedert.
Ursprüngliche Gliederung in folgende "Rubra":
1 Kanzlei
2 Kreiskanzlei
3 Geheimer Rat
4 Archiv
5 Regierungskolleg (Oberrat)
6 Lehen
7 Hofgericht
8 Staat und Reverse von Dienern
9 Kirchenrat
10 Rentkammer
11 Straßenwesen
12 Postsachen
13 Deputationen
13a Anstellungsgesuche
14 Konsistorium
15 Tutelarrat
16 Forst- und Jagdsachen
17 Zollsachen
18 Berg- und Eisenwerke
19 Gnadengesuche
20 Bausachen
21 Kammerschreiberei
22 Landschreiberei
23 Limpurg
24 Stadt Stuttgart
25 Stadt Ludwigsburg
26 Städte und Ämter, Klosterämter, Pflegen
27 Kaiser und Könige (deutsche)
28 Auswärtige Könige, deutsche Kurfürsten, Bischöfe und Äbte
29 Weltliche Fürsten, Republiken
30 Grafen und Edelleute
31 Reichsstädte
32 Ritterschaft
33 Schwäbischer Kreis
34 Reichstagsangelegenheiten
35 Reichsgerichte
36 Ausländer
37 Kaiserliche Kommission
38 Criminalia
39 Inquisitionen
40 Schulden (herzogliche)
41 Reduktionen
42 Hofstaat
43 Marstall und Gestüte
44 Kriegssachen
45 Festungen
46 Württemberg insgemein
ursprüngliche Rubrum 47 Herzogliches HAus Württemberg ---> Hausarchiv
ursprüngliche Rubrum 48 Württemberg-Neuenstadt ---> Hausarchiv
ursprüngliche Rubrum 48 Württemberg-Öls ---> Hausarchiv
47 Universität Tübingen und Collegium Illustre (ursprünglich rubrum 50)
48 Gutachten des Geheimen Rats (1770-1808, Konzepte / ursprünglich rubrum 51
ursprüngliches Rubrum 52 ---> Hausarchiv
ursprüngliche Rubra 53-71 ---> Bestand Kabinett (A 8)
49 Diensthandel (ursprünglich rubrum 72)
50 Gesandtschaften (ursprünglich rubrum 73)
ursprüngliches Rubrum 74 Mömpelgard ---> neuer Gliederungspunkt 54
51 Verschiedenes (Dekrete und Protokollauszüge (ursprünglich rubrum 75)
52 Forst- und Jagdverordnungen (ursprünglich rubrum 76)
53 Untersuchungen über Staatsverbrechen (ursprünglich rubrum 77)
54 Mömpelgard (mit Handakten des Gouverneurs von Gemmingen,
des Gesandten in Paris von Wernicke und des Lic. Johann Funk;
ursprünglich eigenes Findbuch zunm früheren rubrum 74) Zugrundeliegende Findmitte - 2 Findbücher, handschriftlich:
- AR (hs.) , Abschr. des BR von Keller aus der Zeit vor 1840, 594 S.,
mit Orts-, Personen- und Sachregister in besonderem Band, 100 S.,
und mit gesondertem Namensverzeichnis für Rubrum 30 (Grafen und Edelleute;
mit Angaben zu Altsignaturen.
- AR (hs.) für ehemiliges Rubrum 74, Mömpelgard - jetzt Gliederungspunkt 54 - von W. Grube, 1948, 80 S.
Beide früheren Findmittel: online 2012
1. Behördengeschichte: Alle Aufgaben einer landesweit zentralen obersten Verwaltungs- Justiz- und Regierungsstelle fielen zu Beginn des Herzogtums der landesherrlichen "Herzoglichen Kanzlei" zu. Dazu gehörten auch Organisationsfragen, Aufsicht, Konfliktlösungen bzw. übergreifende Aufgaben zwischen mehreren einzelnen untergeordneten Verwaltungen, z.B. den einzelnen schon bestehenden Ämtern. 1521 gliederten die Verantwortlichen der habsburgischen Verwaltung (Zeit Karls V). die gesamte Finanz- bzw. Schuldenverwaltung (des hochverschuldeten Landes) aus dem obersten Organ des Landesregiments aus und übertrugen sie der Landschaft. Der kaiserliche Rentmeister und drei Beauftragte der Landschaft sowie Kanzleipersonal bildeten die erste selbständige Zentralbehörde neben der allgemeinen Kanzlei. Es folgte, allerdings nur vorübergehend, der "Hofrat" (1535 bis 1550) als oberstes politisches Gremium. Die übrigen zentralen Verwaltungsaufgaben (einschließlich Justiz) verblieben beim "Kanzleirat". Ab 1550 kamen die Aufgaben des Hofrats und des Kanzleirats wieder an eine Regierungs- und Verwaltungsstelle, den Oberrat. Dieser hatte also Regierungsaufgaben - und Verwaltungsaufgaben zu übernehmen und damit alle zentralen Aufgaben inne, außer denen der Rentkammer. 1553 wurde der Kirchenrat als weitere landesweit tätige Fachbehörde ausgegliedert (vgl. auch Trennung von weltlicher von geistlicher Amts- und Vermögensverwaltung). Als oberste Regierungsbehörde war der Oberrat so bis zur Gründung des Geheimen Rats (1629) der Rentkammer und dem Kirchenrat übergeordnet. Insbesondere war er aber auch für "Reservatsachen", die nur über den Herzog zu regeln waren, zuständig. Damit umfasste der Zuständigkeitsbereich z.B. die Regelung politischer Grundsatzfragen, Gesetzgebungsfragen, Personalentscheidungen, auswärtige und militärische Angelegenheiten. Die damit erfassten Bereiche besonderer politischer Bedeutung beriet innerhalb der großen Zentralverwaltung "Oberrat" ein engeres Gremium, nämlich der Landhofmeister, der Kanzler und zwei weitere Räte. Für dieses Gremium tauchte auch schon die Bezeichnung "Geheime Räte" auf. 1629 wurde dieses engere Gremium, dem die eigentlichen Regierungsgeschäfte anvertraut waren, wieder einer eigenen Obersten Behörde übertragen, dem "Geheimen Rat". Er war damit zugleich vorgesetzte Behörde über alle mit der Durchführung landesweiter Aufgaben betrauten Zentralbehörden, den Kirchenrat und die Rentkammer und (für alle Bereiche, die nicht dem Kirchenrat und der Rentkammer oblagen). Ebenso war der Geheime Rat Aufsichtsbehörde über den Oberrat. Beim Oberrat verblieben weiterhin Hoheits- Innen-, Justiz-, Polizeiangelegenheiten, die Durchführung aller (auch auswärtig veranlasster) Aufgaben ( soweit mit Folgen und notwendigen Maßnahmen innerhalb Württembergs verbunden), Aufsicht über die untergeordneten weltlichen Behörden, nicht zuletzt auch Justizaufgaben als höchste Gerichtsbehörde des Landes. Ein großer Teil all der Aufgaben der Ressort- bzw. Fachbehörden findet sich nun wieder in den Unterlagen des Geheimen Rats, sei es über die Notwendigkeit bzw. Vorbereitung herzoglicher Einzelreskripte, sei es über Entscheidungsvorbehalte. Darüber hinaus jedoch auch wegen der Aufgabe, die Regierung gegenüber der Landschaft zu vertreten bzw. die Kommunikation mit den Landständen zu gewährleisten bzw. deren Beteiligung an landesweiten und v.a. kostenmäßig relevanten Entscheidungen. Aufgaben des Kirchenrats, der Rentkammer und des Oberrats, aber zugleich auch die eigentlichen Regierungs- und herzoglichen Hausangelegenheiten spiegeln sich in den einzelnen Aktenplänen der Einzelbestände, die zum Geheimen Rat angelegt wurden. In diesen Einzelbeständen sind Sachakten gebildet und registriert worden. 2019 wurden einzelnen Büscheln Schriftstücke, die 2018 durch Ankauf erworben worden waren (Tgb.-Nr. 2889), beigelegt. Für sechs der angekauften Schriftstücke wurden neue Büschel gebildet (A 202 Bü 462a, A 202 Bü 509a, A 202 Bü 1138a, A 202 Bü 1162a, A 202 Bü 1841a, A 202 Bü 3277a).
2. Akten betreffend Mömpelgard (=Vorwort aus Repertorium Akten des Geheimen Rats betreffend Mömpelg: Seit seiner Entstehung führte der Geheime Rat ebenso die Oberaufsicht über die Mömpelgarder Angelegenheiten, soweit sie bei den Stuttgarter Zentralbehörden bearbeitet wurden. Nur zweitweise ¿ unter Premierminister von Gräveniz 1724-33 und unter dem Minister von Montmartin 1758-66 ¿ war dem Geheimen Rat diese Aufgabe zugunsten des herzoglichen Kabinetts entzogen. 1724 wurden die damals vorliegenden Geheimeratsakten betreffend Mömpelgard im Wesentlichen an die neu gebildete ¿Mömpelgardische Registratur ausgefolgt, bei der sie sich heute zumeist noch befinden (vergleiche Repertorium A 266-267), soweit sie nicht von dort im 19. Jahrhundert in das Königliche Hausarchiv (vergleiche Repertorium G 2-8) weiter wanderten. Die nach 1724, insbesondere seit 1733, neu erwachsenen Geheimeratsakten betreffend Mömpelgard verblieben in der Geheimeratsregistratur und wurden von dieser 1831 an das Staatsarchiv Stuttgart übergeben (Abt 1 des vorliegenden Repertoriums). Mit ihnen kamen die in der Geheimeratsregistratur aufbewahrten Handakten des Mömpelgarder Gouverneurs von Gemmingen (Abt. 2) und die in Paris erwachsenen Akten des württembergischen Gesandten am französischen Hof, Geheimerat von Wernicke (Abt. 3) in das Staatsarchiv. 1845 lieferte der Geheime Rat zusammen mit seiner gesamten älteren Registratur die Akten des Widdumsrats Lic. Johann funk an das Staatsarchiv ab (Abt. 4). Funk war Widdumsrat der Herzogin Eleonore Charlotte von Württemberg-Öls und übernahm 1724 als Conseiller die Wahrnehmung der Interessen der Baronin Elisabeth Charlotte de l¿Espérance, der sich ¿Herzogin von Württemberg-Mömpelgard¿ nennenden unebenbürtigen Witwe des letzten Mömpelgarder Herzogs Leopold Eberhard in ihrer Auseinandersetzung mit dem Hause Württemberg-Stuttgart um die Mömpelgarder Erbfolge. Die bei dieser Tätigkeit in Straßburg und an den übrigen wechselnden Aufenthaltsorten Funks erwachsenen Akten gelangten offenbar Ende des 18. Jahrhunderts durch den Sohn Funks in württembergischen Besitz und in die Geheimeratsregistratur. Sie bieten als Aktenüberlieferung der Gegenseite eine wichtige Ergänzung zu den anderwärts (Repertorium A 3, A 266-67 u.a.) vorliegenden Prozessakten des Hauses Württemberg-Stuttgart über die Mömpelgarder Erbfolge.
3. Korrespondierende Bestände (Auswahl): (die ohnehin nach Pertinenz angelegten ¿Membra¿ bleiben hier unerwähnt, ebenso die Behörden und Institutionen ,die ansonsten landesweit tätig waren (z.B. "Deputationen") A 5 ¿ A 16a (Kabinettsakten) A 16 b Diarien des Kabinetts (eigene Geschäftstagebücher der Kabinetts bzw. Geheimen Kanzlei des Herzogs (unabhängig vom ¿Geheimen Rat) A 17 -18 Kanzlei bzw. Fürstliche Kanzleisachen, Bestallungen A 28 ¿ A 33 Kriegsrat, Militaria A 41 Württembergische Reichkammergerichtsregistratur A 71 Regierungsakten A 74 Gesandtenberichte A 90 A 95 A 96ff (weltliche Fürsten) A 201 Regimentssachen A 202 Geheimer Rat: Akten A 203 Geheimer Rat: Landstände A 205 I bis III (Handakten von Ministern) A 205a Kurfürstliches Staatsministerium (Kabinettsministerium) A 206 ¿ A 238a (Oberrat, auch als oberste Gerichtsbehörde) Ebenso andere unterstellte Resortbereiche, v.a. A 248 ¿ A 249 Rentkammer A 282 ¿ 285 Kirchenrat A 289 Tutelarrat Zusätzlich: C ¿Bestände (vgl. Bestandsübersichten), v.a. auch C 3 und C 14) G ¿ Bestände (vgl. Bestandsübersichten) L ¿ Bestände (Landtag) (vgl. Bestandsübersichten)