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Matthäus Koler aus Tübingen, vormals reisiger Knecht des Herrn Heinrich, Komtur zu Winnenden, zu Winnenden gef., weil er auf württembergischem Grund und Boden einen württembergischen Untertanen aus Schwaikheim geschlagen hatte, deshalb einer Leibesstrafe verfallen, jedoch in Ansehung seiner Jugend und seines Unverstands begnadigt und mit der Auflage freigel., eine rechtliche, bürgerliche Strafe abzuwarten, gelobt eidlich, sich dieser zu unterwerfen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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