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Ludwig Grurer von Gruorn, wegen unerlaubter Teilnahme an der Jagd und Annahme von Wildbret zu einer Geldstrafe von 10 fl verurteilt, hälftig auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr. 1526) an den Forstmeister zu Urach zu bezahlen, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und auch keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt seinen Sohn Ludlin Plencklin von Gruorn als Bürgen, der für die Entrichtung der Geldstrafe haftet und sich im Falle der Übertretung der Verschreibung verpflichtet, weitere 10 fl zu begleichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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