Vogt und Richter der Stadt Tübingen entscheiden einige Streitigkeiten zwischen dem Kloster Bebenhausen und der Gemeinde Kusterdingen (Custerdingen) wegen verschiedener Gerechtsamen in dem Wald, das Großholz genannt, auf Grundlage des hinsichtlich derselben Streitpunkte früher ergangenen, hier wörtlich einverleibten Entscheids von 1462 Juni 21.