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Der päpstliche Kämmerer Guido von S. Lorenzo stellt dem Kloster St. Emmeram eine Quittung für den in den letzten Jahren angefallenen Exemtionszins (census) in Höhe von 140 Marabutini aus, die durch den Gesandten des Abts, Abt Friedrich von Metten, entrichtet worden waren. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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