1555 August 31 Dekan und Domkapitel zu Speyer bekennen, daß Dr. jur. Michael von Caden, Kammergerichtsadvokat und Prokurator, den auf seinem Markt zu Speyer gelegenen und "zum Maris" genannten Hause liegenden, alljährlich zu St. Johannstag in den Weihnachtsfeiertagen an den Kreuzaltar des Domstifts fälligen und an sich ewig und unablöslichen Bodenzins von 3 ß und 9 Pfennig mit 4 1/2 Pfund Pfennig abgelöst habe. Sg.: A. Or., Pap.