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Hans Gefrör, Schultheiß zu Schwalldorf [Kr. Tübingen], Konrad Gefrör, Schultheiß zu Weitingen (Wyttingen) [Kr. Horb], Jörg Gefrör, sesshaft zu Eckenweiler [Kr. Horb] und Auberli Sattler aus Unterjettingen (Underytingen) [Kr. Böblingen], verbürgen sich eidlich um 500 fl für ihren Bruder und Onkel Auberli Gefrör, Schultheiß zu Baisingen (Böchssingen) [Kr. Horb] und dessen Ehefrau Endlin Bennler. Diese waren aus "mercklicher ursach"in das Gef. des frommen und festen Junkers Jakob von Gültlingen zu Sindelfingen (G. Unterjettingen) gekommen, jedoch nach Leistung eines U.-Eides wieder freigelassen worden mit der Auflage, auf obrigkeitliches Erfordern binnen 14 Tagen sich in Tübingen, Herrenberg, Calw, Nagold oder Dorhan dem Schultheißen oder Stadtgericht zu stellen und ihre U. zu halten. Die Bürgschaft sollte bis zu einem künftigen Vergleich laufen, ihre Endschaft quittiert werden. Wird sie fällig, so soll sie binnen eines Jahres nach Sindelfingen entrichtet werden. Wird sie nicht gehalten, so müssen sich die Bürgen zu Herrenberg oder Nagold stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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