Kaiser Rudolf II. antwortet auf das Schreiben des Bautzener Rates vom 27. November 1595. Da Benedikt Francke nicht zu einem gütlichen Vergleich mit seinen Gläubigern zu bringen sei, solle der Rat der Stadt Bautzen dessen Güter einziehen und die Gläubiger dadurch zufriedenstellen. Überhaupt solle der Rat scharf gegen Menschen vorgehen, die zahlungsunfähig sind ("Falliten oder Bancorotirer") und ihre Angelegenheiten vor seinem Gericht behandeln, damit nicht die kaiserlichen Räte belästigt würden. Ein Nachtrag teilt mit, dass Bürgermeister Johann Schönborn die Entscheidung am 13. April 1596 den Gerichten übergeben hat.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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