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Bestimmung Papst Honorius III. über Schenkungen an den Deutschen Orden und Bestätigung von Privilegien des Deutschen Ordens durch König Rudolf
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Urk. 37 Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II]
Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II] >> 1200-1240
1221 Februar 05/1273 November 14
Abschrift, 15. Jh., Papier.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nostri anno quinta (die übrigen zur Datierung gehörenden Worte abgerissen)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1: Papst Honorius III. für den deutschen Orden, bestimmt, daß alle Testamentarischen Schenkungen für den Orden, die in Gegenwart von zwei oder drei Zeugen erfolgen, zu gelten haben. Auf dem gleichen Blatt folgende Abschrift: König Rudolf (in der Abschrift fälschlich 'Adulffus') nimmt den Deutschen Orden und seine sämtlichen Besitzungen im ganzen römischen Reich nach dem Vorgang Kaiser Friedrichs II. und seiner Sohnes Heinrich in seinen Schutz und bestätigt seine Privilegien.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Potthast, 6552
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.