Betreffend die Bitte der Inhaber von den der Kostkellerei lehenbaren Höfen, den Neuschen- und Schlegelhof zu Rommelshausen, die Schlossverwaltung Stetten als Inhaber des Schafhofs in Rommelshausen wegen des besitzenden Anteils an oben genannten zwei Höfen zur Kokurrenz an den aufgegangenen Renovationskosten anzuhalten (Stuttgart, Rommelshausen)