Jörg Billing der Beckh von Dettingen Schloßberg, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr nach Abgabe einer Urfehde aus dem Fürstentum ausgewiesen, jedoch auf Fürbitte wieder eingelassen, gelobt, künftig ein treuer und gehorsamer Untertan zu sein, an keiner Empörung teilzunehmen, jede Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen und stets die Partei der Ober- und Ehrbarkeit zu ergreifen. Außerdem verspricht er, alle Zechen und Zusammenkünfte zu meiden, seine Wehr und seinen Harnsich dem Vogt zu übergeben und keine andere Waffe zu tragen als ein Brotmesser. Er stellt 15 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen und der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn das nicht geschähe, 200 fl zu bezahlen. Bürgen: Jörg Rechlin der Alte, die Gebrüder Klaus und Hans Mielter, Jörg Mielter, Jung Hans Billing, Martin Billing und dessen Bruder Hans Billing, Mathis Haug, Hans Ott, Friedrich Köffler, Peter Dreer, Alt Jörg Kein, Bolay Hagen, Kaspar Sauter und Kaspar Han, alle von Dettingen