Abt Hermann von Corvey hat seinem Lehnrichter Johan van Broickhußen durch seinen Fürsprecher Hinrik van Haxthußen melden lassen, daß er Cord Pekelhering und des verstorbenen Florken des Wenden nachgelassene Kinder in ihrer Streitsache um die Höfe Fogelhorst und Hoppenhove vor Lemgo zu einem Gerichtstage unter Androhung der lehnrechtlichen Strafe geladen habe. Pekelhering aber sei ausgeblieben. Die Ladung sei ihm durch zwei Stiftsmannen überbracht worden, eine offene Schrift darüber sei ins Gericht gekommen, von Alherd van dem Busche gelesen, besiegelt und in Gegenwart Gerken Tekens verhandelt, worauf Pekelheringe nochmals nach den vier Orten der Welt, Osten, Süden, Westen und Norden geladen sei. Der Abt ersucht nunmehr um Urteil nach Lehnrecht, ob Pekelhering und seine Anhänger wegen ihres ungehorsamen und freventlichen Ausbleibens ihrer Güter verlustig seien, was von den Mannen bejaht wurde. Weiter gefragt, ob man ihnen zu antworten verpflichtet sei, was verneint wurde, da jene auch nicht geantwortet hätten. Weiter haben des Wenden Kinder durch ihren Prokurator Hinrik Syfferd vorbringen lassen, da sie gehorsam gewesen, auch mit Brief und Siegel nachweisen können, daß ihre Vorfahren vom Stift zu Corvey belehnt gewesen, ob sie nicht mit einem grünen Zweig in eine rechte Wehre zu setzen seien, was von den Mannen bejaht wurde. Weiter, da die Kinder noch unmündig seien, ob Borchart van Oyenhußen, ihr angeborner fleischlicher Mage, bevollmächtigt werden könne, was bejaht wurde. Darauf hat Borchart van Oyenhußen mit gebogenen Knien und gefalteten Händen vom Abt zum Besten der Kinder mit einem grünen Zweig die Güter empfangen. Weiter von den Kindern durch ihren Prokurator gefragt, ob sie nach diesem Vorgang die Güter anfassen können, was bejaht wurde. Weiter gefragt, ob der Lehnrichter ihnen das zu bescheinigen habe, was bejaht wurde. Zeugen: Otto van Amelunxen, Diderik von Nyhußen, Diderik van der Asseborch, Gotschalk van Haxthußen, Hermann Mengersßen, Ebberd und Herbold van Amelunxen, Diderik van Brogkhußen und Ernst Hake. Gesiegelt von dem Lehnrichter und Otte van Amelunxen und Diderik van Nihußen als Beisitzern. Datum nach Christi gebort 1487 up dinxdag neyst Johannis ante portam latinam. Original auf Pergament mit drei anhängenden Siegeln.