Herzog Christoph verlängert dem Dietrich von Gemmingen, sowie den Vormündern Pleickhardts von Gemmingen, die Wiederlosung der Pfandschaft (Klein-) Gartach, Niederhofen und Stetten mit ihrer Zugehörde auch dem Jagen an etlichen Orten im Stromberger Forst, die ihnen um 16 000 fl. verpfändet war, auf weitere 15 Jahre, wobei seiner fürstl. Gnaden und dessen Erben vorbehalten wurde, die Zölle, das Geleit und die malefizisch hohe Gerichtsbarkeit über die genannten Flecken, desgl. die Apellationen, ferner Belegung und Raisen der Untertanen, auch des Herzogs christliche Konfession und Religion und Landesordnung der Orte

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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