Lux Heß (Höß) aus Schützingen, wegen Annahme der lutherischen Lehre und Umgang mit ihren Anhängern gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch nach seinem Bekenntnis, daß er Unrecht getan, von der neuen Lehre ablassen und sich fortan wohl verhalten wolle, auch auf Fürbitten seiner Freundschaft ohne Leibesstrafe wieder freigel., gelobt eidlich, künftig bei der alten Kirche zu bleiben, es sei denn, es würde durch ein Konzil etwas anderes bestimmt, den Umgang mit den Neuerern zu meiden, deren heimliche Praktiken anzuzeigen, der Obrigkeit gehorsam zu sein und sich daheim aufzuhalten, um jedem Verdacht vorzubeugen, und schwört U. - Bürger (mit 50 fl): Konrad Heß, sein Vater.