Der Generalvikar des Bischofs Jakob [Fugger] von Konstanz erteilt dem Kaplan Johannes Molitor in Ravensburg die Erlaubnis, ein zu seiner Pfründe des St. Margarethenaltars in St. Michael gehöriges Feldstück mit Kraut- oder Gemüsegarten ("pratum cum olitorio") an einen Ravensburger Bürger zu verkaufen. Das knapp eine halbe Juchert große Grundstück ist weit abgelegen und in schlechtem Zustand, so daß der jährliche Ertrag kaum 4 fl ausmacht. Wenn es für 150 fl verkauft und der Kaufpreis verzinslich angelegt wird, können jährlich etwa 7 fl erzielt werden. Der Aussteller erlaubt daher die Veräußerung unter der Voraussetzung, daß der Patronatsherr des Altars zustimmt, der Preis von einem Biedermann bestimmt ("arbitrio boni viri taxatum") und der Erlös zu einem jährlichen Zins angelegt wird. Unterzeichnet von Notar Johann Andreas Dornsperger.