Friedrich Wilhelm von Sachsen-Altenburg, der kursächsische Administrator, bekennt, dass er Andreßen Hausmann mit dem Gut oder Vorwerk Kühnhaide (Kinheyde) im Amt Wolkenstein eeinschließlich näher bestimmtem Zubehörs als Erbzinslehen belehnt, wie dieser es von den Erben Ernst Steinhardts gekauft hat. Dabei werden die Abgaben Hausmanns an das Amt Wolkenstein näher bestimmt. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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