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Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung und Mordverdacht
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Enthält: Das hochgräfliche Gericht fordert vom zuständigen Gericht Lommersum Ermittlungen in folgendem Fall: Magdalena Klöcker, die Frau von Jacob Cannen, dem Sohn des Lommersumer Schöffen Johann Cannen, aus Derkum, die ihr Mann einst angeblich geschwängert und gegen den Willen der Eltern geheiratet hatte, war bei einer Frühgeburt samt dem Kind ("nicht zur Geburth vollig gediehener Frucht") ums Leben gekommen. Der Ehemann und die Schwiegereltern stehen nun unter Mordverdacht, da sie die Schwangere, die offensichtlich auch noch Selbstmordabsichten hegte ("wo nicht sie sich selbsten getödtet"), zuvor eingesperrt und in ihrem Schicksal allein gelassen hätten. Bei den Verhören der Beteiligten - zuerst wird am 11.10.1736 Johann Cannen, der Vater bzw. Schwiegervater verhört - stellt sich heraus, dass Jacob Cannen und Magdalena Klöcker bereits vor vier Jahren, in der Tat nach einer Schwängerung ("nach sich geeusserter impraegnation") während ihrer vorehelichen Beziehung geheiratet hatte und nach diesem ersten Kind, das verstorben war, noch ein zweites bekam, das am Leben blieb. Die 3. Schwangerschaft ist also der Auslöser für die Ereignisse von 1736/37. Seit etwa Mai 1736 litt die Frau an einer zunächst unerklärlichen Krankheit (Johann Cannen nennt es: "neu rabeler Kranckheit", also eine Art Wahnsinn, [lat. rabies]). Man hatte daraufhin zunächst eine Barbierersche (!Wundärztin), dann, da die Behandlung offensichtlich vergeblich war, nach vier Wochen weitere Wundärzte und Ärzte, den Bartscherer Reck in Euskirchen, den Medicus Lomberg in Bonn, einen N. Magnus in Münstereifel und zuletzt Mr. Henricus in Ahrem konsultiert, die Kranke zu behandeln, möglichst ohne ihre Leibesfrucht zu beeinträchtigen. Namentlich Mr. Henricus hatte das verweigert. Zur besseren Verpflegung, so Johann Cannen, habe man sie am Anfang der Krankheit zu ihrem Vetter Klöcker in Derkum gebracht, wo sie eine Pflegerin ("Aufwärterin") erhielt. Diese, Catharina Meybaums mit Namen, quittierte jedoch schon bald wieder ihren Dienst. Im Verlauf der Krankheit sei Magdalena nachts zweimal entlaufen, nach Weilerswist und nach Großbüllesheim, und mit der Postkutsche nach Münstereifel gefahren, weswegen man sie dann im Zimmer eingesperrt habe. Zu den Vorfällen in der fraglichen Nacht der Niederkunft äußert sich Johann Cannen folgendermaßen: Seine Frau Maria Cremers und andere Frauen, z. T. Verwandte der Familie, z. T. Dienstmägde im Haus Cannen: Anna Gertrud Roßbachs, Gertrud Frauenraths und Margarethe Dieffendhals, sowie der Feldscherer Jacob Zeck seien im Haus gewesen; Frau Roßbachs, Burghalfin zu Derkum, habe dem Kind noch die Nottaufe ("Gähntauff") gespendet und die Mutter während der 6 Tage, in denen sie noch lebte, auch betreut. In der Nacht, in der sie, versehen mit dem Sterbesakrament, verstarb, habe ihr Vetter sie gegen 12 Uhr noch gesprochen, sich dann aber zur Ruhe begeben. Der Tod sei nicht vorhersehbar gewesen. Der Ehemann Jacob Cannen, der dann verhört wird, gibt zwar die voreheliche Beziehung zu Magdalena Klöcker zu, bestreitet aber Schuld und Verantwortung für den Tod seiner Frau. Er beruft sich auf die Krankheit seiner Frau als Todesursache und verspricht, innerhalb von 8 Tagen Atteste der sie behandelnden Ärzte beizubringen. Seine Mutter Maria Cremers fügt hinzu, dass wegen der Krankheit Magdalenas die Dienstboten im Haus schon ihren Dienst quittieren wollten, wenn sie nicht an einen andern Ort gebracht werden würde; deshalb habe man sie bei ihrem Vetter in der Nachbarschaft untergebracht. Doch Speise und Trank, welche die Dienstmagd der Kranken brachte, habe die Kranke nicht essen können. Deshalb sei auch das Kind im Mutterleib ("die Frucht") nicht gewachsen. Sie bestreitet daher ebenfalls den Vorwurf der Vernachlässigung. Auch habe sie, gegen ihren Mann, die Heirat ihres Sohnes damals nicht behindert. Die Zeuginnen der Geburtsnacht, zu den oben genannten kommt noch Maria Wingens, wissen übereinstimmend nichts von einer Einsperrung: während Fremden der Zugang verweigert wurde, sei ihnen ein Besuch bei der Kranken immer gestattet gewesen. Den Tod von Mutter und Kind führen auch sie auf die Krankheit und die damit zusammenhängende Unmöglichkeit der Nahrungsaufnahme zurück. Vernachlässigung oder Misshandlungen hätten sie nicht bemerkt; dass ihr Mann Magdalena einmal, als sie von ihrer nächtlichen Flucht nach Münster[eifel] zurückkehrte, geohrfeigt habe, sei ihnen nur vom Hörensagen bekannt. Pünktlich am 17.10. reicht Jacob Cannen die ärztlichen Bescheinigungen ein: 1. Von Dr. M.G. Lomberg aus Bonn eine Rechnung über 35 Rtlr für die Behandlung der "hoechst gefährlichen heimlichen Kranckheit" zwischen dem 16.06. und dem 11.07. und die dabei verabreichten Medizinen, 2. vom Chirurgen Matthias Bruck aus Brühl den Nachweis einer Untersuchung am 10.06. und 3. einen Behandlungsbericht des Chirurgen J.H. Zeck. Letzterer gibt an, dass er bereits ab dem 25.07. 10 Tage lang die schon auf den Tod Kranke bewacht habe, in der Hoffnung, wenn die Mutter stürbe, wenigstens das Kind retten zu können. Später habe er sie dann mindestens zweimal in der Woche besucht. Er habe das Kind nach der Geburt gesehen und "ohne einige Beschädigung befunden" sowie der Nottaufe beigewohnt. Am 29.10. findet ein weiters Verhör statt, bei dem nun Einzelheiten zum Vorschein kommen: Johann Cannen erklärt zunächst noch einmal die näheren Umstände der Ehe seines Sohnes und der Krankheit Magdalenas, die, wie wir jetzt erfahren, 23 oder 24 Jahre alt wurde. Ihr unheilbares Leiden soll die sog. Franzosenkrankheit gewesen sein, die sich vor allem in ihrem Hals ausgewirkt habe. Sie habe sich vermutlich infiziert, als im Frühjahr ein Dragonerregiment der kaiserlichen Armee in Lommersum einquartiert war, und sie bei ihrem Vetter im Haushalt mithalf. Danach habe sie über Halsschmerzen geklagt ("als wen das Zäpflein herabgefallen were"). Der Feldscherer aus Brühl, der sie untersuchte, habe eine gefährliche Krankheit mit Unwohlsein an "heimlichen Orten" diagnostiziert. Feldscherer Zeck, den sie danach aufsuchte, verbot ihr schädliche Speise und Trank, woran sie sich aber nicht hielt. Johann Cannen berichtet dann über die weitere Krankengeschichte: dass sie, gegen den Willen ihres Mannes, der sie gleich nach Münstereifel zu ihrer Verwandtschaft abschieben wollte, zunächst Dr. Lomberg in Bonn aufgesucht hätte. Schließlich sei sie doch nach Münstereifel gefahren, aber bereits nach einer Nacht wieder zurückgekehrt. Weil er bei der "ehrabschneidenden" Krankheit Bedenken gehabt hätte, sie in sein Haus zu nehmen, hätten er und sein Sohn nun nach einer anderweitigen Unterbringung gesucht, zuerst bei Wilhelm Freidell, dann, wie erwähnt, bei ihrem Vetter Klöcker in Derkum, wo sie, nachdem die Aufwärterin Catharina Meybaums nach vier Wochen ihren Dienst quittierte, von seinem Sohn und seiner Frau und den Mägden weiter versorgt wurde und der Feldscherer Zeck sie, auf Anweisung des Pastors hin, bis zur Niederkunft am 11.9. ärztlich betreute. Gefragt nach etwaigen Misshandlungen, gibt er zu, dass es vor einem Jahr zu einem Handgemenge zwischen seiner Frau und der Schwiegertochter gekommen wäre, wobei jene mit dem Kochlöffel nach Magdalena geschlagen habe. Auch gab es wohl öfters Wortwechsel zwischen ihr und den Schwiegereltern. Er berichtet auch von einem Ehestreit vor drei Jahren, bei dem sein Sohn sie, weil sie ihn im Kuhstall bei den Kuhmägden vermutete, mit einem Ochsenriemen "abgeprügelt" hätte, und von der schon erwähnten Ohrfeige nach der Rückkehr aus Münstereifel. Auf Nachfrage des Amtmanns gesteht er, ihr auch selbst in dem genannten Handgemenge, als Magdalena sich mittels eines Tonnenbaums wehrte, einen Schlag auf das Hinterteil versetzt zu haben. Den Mordverdacht, den der Pastor bereits beim Begräbnis geäußert hatte, weist er von sich. Man hätten den Tod für nicht so nah gehalten, außerdem habe der Vetter im Haus geschlafen. Nachdem Jacob Cannen wie auch Catharina Meybaums wegen Unpässlichkeit nicht zum Verhör erschienen waren, wurde Christoperus Wirtz, der Offermann in Lommersum, befragt: Bei seinen oder des Pastors fast täglichen Besuchen habe er keine Vernachlässigung bemerkt; den Mordvorwurf hält er für unwahr. Anna Gertrud Roßbach, die Kannens Frau am Dienstagnachmittag herbei gerufen hatte, schildert die näheren Umstände der Geburt. Als sie zu Magdalena kam, war das Kind bereits rückwärts bis an die Schultern heraus. Angesichts dieser schwierigen Lage habe sie nicht allein bleiben wollen und gefragt, ob auch andere Nachbarn gerufen worden wären. Erst nach mehrmaliger Aufforderung ließ die Schwiegermutter andere Frauen holen: Peter Dieffendahls Frau und Margarethe Dieffendahl. Eine Viertelstunde lang sei das Kind inzwischen in seinem Geburtszustand gestanden. Eine Hebamme sei zu keiner Zeit anwesend gewesen - sie habe die Krankheit Magdalenas gescheut. Auch der Feldscherer, der sogar im Nebenzimmer saß, wollte nicht kommen. Dann werden die weiteren Frauen verhört: Maria Rosbarts, die bei der Geburt nicht anwesend war, weiß von Misshandlungen nur vom Hörensagen. Margaretha Dieffendahls (Frau von Max Hoffsümmer) bestätigt A. Rosbarths Bericht von der Steißgeburt des Kindes, das sie für ein Sieben-Monats-Kind hielt. Der Feldscherer sei nur ans Fenster gekommen und habe zum Schneiden geraten ("das Fellgen bey der Cannens Frawen etwas auffschlitzen"), was die Frauen aber verweigerten. Auch sie kennt das Gerücht der Misshandlung, habe aber gesehen, dass die Kranke immer genug zu essen und zu trinken hatte. Anna Maria Wingens, die ins Feld statt zu der Kindbetterin gegangen war, bestätigt die ausreichende Verpflegung, dass Magdalena aber wegen ihrem bösem Hals nichts habe essen können. Magdalena Klöcker habe zwar das schlechte Verhältnis zur Schwiegermutter erwähnt ("mit derselben sich nicht comportieren könte"), indessen über den Schwiegervater nicht geklagt. "Die Verstorbene were sonsten eines eigensinnigen Koepffs gewesen". Gleichwohl ging im Dorf das Gerücht um, dass sie sich nicht "wohl vertragen hetten". Die Aussagen von Gertrud Frawenraths und Maria und Elisabeth Dieffendahls bringen keine neuen Erkenntnisse, außer dass der Feldscher die Geburtshilfe den Frauen als ihre Aufgabe zuwies, diese aber in der vorgefundenen Situation eine wirksame Hilfe aufgaben und die Kranke Gott dem Herrn anheim stellten. Bei der Fortsetzung der Gerichtsverhandlung am nächsten Tag, dem 30.10., erklärt Peter Denrath, Gerichtsbote zu Lommersum, dass Magdalena Klöcker wohl hin und wieder weggelaufen sei, und man daher, wenn niemand sonst im Haus war, die Tür von außen versperrt und Schlüssel stecken gelassen hätte; von Schlägen wisse er nichts. Noch einmal wird auch die Schwiegermutter Maria Cremers zur Rede gestellt. Sie sagt aber nichts wesentlich anderes als bei der ersten Anhörung. Als der Geburtsvorgang stockte, habe die Schwiegertochter selbst gebeten, das Kind mit Gewalt herauszunehmen, was sie aber verweigerte. Sie gibt zu, dass ihr Verhältnis zur Schwiegertochter nicht gerade gut gewesen sei, da diese "sich gahr zur Haushaltung nicht schicken wollte", auch dass es zu den oben genannten Streitigkeiten gekommen sei. In der Hoffnung auf Besserung zur Haushaltung habe sie die Schwiegertochter zwar zuweilen etwas hart angegegangen, aber nicht geschlagen. Catharina Meybaums, die Pflegerin der Magdalena Klöcker im Haus des Vetters, wird auf Haus Hahn verhört. Sie beklagt sich vor allem über den noch ausstehenden Lohn und dass ihr die Kranke für ein Gebet ein Tuch vermacht hätte, um sich daraus eine Sonntagsschürze machen zu lassen. Doch Jacob Cannen habe dieses Tuch von ihr eingefordert und ihr nicht wiedergegeben. Als Grund für ihre Kündigung gibt sie an, dass Magdalena "sehr wunderlich" gewesen sei, dass sie mehrfach darum gebeten habe, ihr in der Nachbarschaft Butter, Brot und Milch zu besorgen, da, was von Mann und Schwiegereltern kam, ihr ("weil befrucht gewesen") nicht schmecken wollte. Außerdem sollte die Wartfrau sie bei ihrer nächtlichen Flucht begleiten. Die Zeugin beschreibt auch die "sehr widerliche" Krankheit: Der Rücken sei von weißen Blattern von der Größe eines halben "Blaffert" (4-Albus-Münze) und größer befallen gewesen. Darüber hinaus habe sie Löcher am Kopf gehabt. Die Verstorbene selbst habe geglaubt, von ihrem Mann infiziert worden zu sein. Er und die Schwiegereltern hätten ihr daher auch zur Gesundheit verhelfen sollen. Stattdessen hätten sie sie zu den Ärzten nach Bonn, Brühl und Euskirchen geschickt, die ihr aber erst helfen wollten, wenn das Kind geboren sei. Catharina Meybaums weiß auch von einer Einsperrung nach den Fluchtversuchen. Von Misshandlungen habe sie zwar reden gehört, die Verstorbene hätte sich aber nie dazu geäußert. Sie weiß auch nichts über die Umstände von der Geburt und dem Tod der Frau, auch nicht vom Mordverdacht des Pastors. Schließlich entschuldigt sie noch die anderen Vorgeladenen: die Hebamme, Johannes Baums Frau, müsse in Lommersum drei schwangere Frauen betreuen, und Jacob Cannen sei wirklich bettlägerig. Hier endet das Protokoll. Weiteres ist hier nicht überliefert. Aus den Beilagen geht aber hervor, dass der Prozess bis ins nächste Jahr 1737 hinein dauerte. Der Ausgang ist daraus aber nicht ersichtlich.
Schriftstücke: 5
Archivale
Derckum, Philipp
Fiscus
Giersberg (Geyersberg), Friedrich Lothar
Kannen - Johann (Vater) und Jacob (Sohn)
Klöckers, Magdalena, Ehefrau von Jacob Kannen
Kurffgen, Wilhelm, Schöffe
Monschau, Amtmann
Nickell, Johann Jacob, Schöffe
Schmitz, Philipp, Schöffe
Schreiber, Joseph, Schultheiss in Kerpen
Lommersum - Gericht
Mordverdacht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.