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Am Reichskammergericht schwebt ein Prozess Focke ./. Freise & Gen. Klage auf Herausgabe von geerbten Briefen oder 800 Goldgulden Schadensersatz.
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Enthält: Kläger waren zunächst (am Ratsgericht in Münster) die Eheleute Hans Focke und Klara Hangesbeck gen. Sielmecker, nach ihrem Tode ihr Sohn, dessen Vormünder Andreas Roring und Thomas Rebinder in Lübeck sind. Beklagte sind die Erben des Peter Freise, + vor dem 27./28. Jahre in Münster, und zwar 1. dessen Sohn Hans Freise gen. Batwinder, dann dessen Kind, vertreten durch die Vormünder Ratsherr Hilbrand Plonies, Hans Schnell und Jakob Rensing, 2. dessen Schwiegersohn Rutger Freitag, Bierbrauer. Peter Freise war der Vormund der Kinder des Mathias Hangesbeck in Münster, zu dem auch die klagende Frau gehörte. Er soll 10 Briefe und Siegel in Besitz gehabt haben, die seine Mündel von dem Herbert Kannegeisser, Vikar im alten Dom geerbt hatten, und die ihnen von Domprobst Bernhard von Münster übergeben waren. Auf Herausgabe dieser Briefe oder 800 Goldgulden Schadensersatz wird geklagt. Die Beklagten bestreiten, jemals diese Briefe gesehen und gehabt zu haben; Peter Freise habe kurz vor seinem Tode alle Register und Papiere seiner Mündel dem Jaspar Joddefelt übergeben; dieser habe die Vormundschaft weitergeführt; die Eheleute Hangesbeck seien Wiedertäufer (vor 1534 + !) gewesen; ihr Haus unterm Bogen sei daher konfisziert worden, später aber aus Mitleid ihren Kindern wieder geschenkt; Jaspar Joddefelt habe das Haus verkauft und den Erlös angelegt, seine Erben seien im Besitz aller Papiere, die die Vormundschaft beträfen. Die Beklagten sind in I. Instanz verurteilt; sie haben Berufung beim Reichskammergericht eingelegt. Dieses bestellt am 4.12. 1572 den Dr. Albrecht Buchorst und den Lic. Steffen Vehell (Vell) zu seinen Kommissaren und überträgt Ihnen die Vernehmung von Zeugen. Durch letztere werden dann auf dem großen Saal des Gruthauses in Münster folgende hier wohnende Zeugen vernommen 1. Brauerknecht Gerhard Jellinck, über 50 Jahre alt, seit 1535 Brauknecht in Münster des P..(?)..., 2. Anna, Witwe Ratsherr Johan Schnelle, 52 Jahre alt, (Peter Freise war der Bruder ihrer Mutter); 3. Peter Unna, 48 Jahre alt; Bürger in Münster mit dem Kläger verwandt, denn ihr Vater Peter Freise und er seien Schwester- und Bruderskinder; 44. Katharina, Witwe Jakob Rensing, 49 J. alt, Rotger Vridag ist ihr Schwager, sonst wie bei 3. !; 5. Margarete Wedemhove, Witwe Wandschneider Wilhelm von Osen, 40-50 J. alt, Tochter des + Johan Wedemhove; 6. Gertrud, Witwe Wandschneider Johann von Osen, 52 J. alt; 7. Gograf Christian Lennep, 61 J. alt; 8. Bernhard Heerde, 56 J. alt (seine Großmutter und die des Bürgermeisters Hilbrand Plonies waren Schwestern). Aus den Aussagen der Zeugen ergibt sich: Margarete Kannegeiter, Witwe Mathias Hangesbeck war die Schwester des Domvikars Herbort Kannegiesser und der Frau Peter Freise; sie heiratete in II. Ehe den Wiedertäufer Berndt Knipperdollinck, aus der I. Ehe hatte sie drei Kinder, Anna, Klara (sind in der ? geblieben) und Mathias Hangesbeck, deren Vormünder nach dem Tode des Peter Freise der Ratsherr Johan Langerman, Jaspar Joddefelt und Goldschmied Henrich Röver waren. Berndt Knipperdollinck war der Halbbruder des Jaspar Joddefelt, der später der Vormund seiner Kinder Ursula, Margarete und Klara war. Das Haus Hangesbeck-Knipperdollinck unter den Bogen wurde verkauft (28.9. 1545) an Johan von Osen senior; dieser überließ es seinem Sohn Wilhelm. Peter Freise war Kämmerer In Münster; in der Wiedertäuferzeit war er in Hamm, wo er Bier braute. Erwähnt werden Henrich Holthues; Karl Brünninckhaus; Bernard Otterbein; Everhard Kannegeiter; die Prokuratoren Diederich Stael und Johan Drost; Patroklus Bastwinder, Sohn des Johan; Gottschalk Kottman; Christian von Nues; Evert Joddevelt; Herbert Moerson; Gerdt Tünneken.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.