Bischof Gottfried von Minden, zusammen mit dem Bischof von Osnabrück von Papst Clemens V. mit der Ausführung der Provision beauftragt, an die erwählte Essener Äbt-issin Beatrix von Holte: Da das Bistum Osnabrück derz-eit nach dem Tod des Bischofs Ludwig vakant ist, hat er sich selbst in Erledigung des päpstlichen Auftrags nach Essen begeben, in der Kirche und vor dem Kapitel seinen schriftlichen Auftrag vorgelegt und den endgültig-en Termin für Einreden den Anwesenden bekannt gegeben, ohne irgendwelche Einreden gültige Beweise entgegengen-ommen, die Äbtissin als zur Übernahme der Leitung gee-ignet erachtet und diese zur Abtei providiert und inv-estiert, wobei er ihr die Vollgewalt in geistlichen und weltlichen Dingen (plenam et liberam potestatem in spiritualibus et temporalibus ministrandi) verleiht. Er ermahnt ihre Untergebenen, ihr die schuldige Obödienz zu erweisen, kündigt sein Siegel an und bittet den Magister Hugo von Heynzele um seine bestätigende Unterschrift. - Zeugen: Hermann von Mandeslo, Kantor in Minden, Heinrich gen. von Waldeck (Waldegge), Kanoniker in Fritzlar (Vryslariensis). Heinr-ich gen. von Vittinghoff (Vytinchauen), Kanoniker an St. Severin in Köln und Wirich, Guardian des [Deutsch-] Hauses in Duisburg (Duseburg), Wilhelm von Meschede, Ordinis Fratrum Minorum, und Hunold, Rektor der Kirche in Bochum (Buchem). - Es siegelt der Aussteller. Actum et datum a.d. 1309, 6. idus aprilis ... gegeben a.d. 1309, ind. 7., 8. die mensis aprilis, hora vesperarum.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...