Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Matthias Ramung zu Daisbach (Daspach), Sohn des verstorbenen Ritters Hans, folgende Burglehen verliehen hat: zu Oppenheim 20 Malter Korn und 1 Fuder Wein, jährlich von den Johannitern (Johanser hern) von deren Gütern zu Osthofen, sowie zu Rotenberg (Rottenburg) 20 Malter Korn und 1 Fuder Wein, die vormals Eucharius von Angelloch (Anglach) hatte. Beide Burglehen rühren von der Pfalzgrafschaft zu Lehen wegen der Verschreibungen, die diese über Oppenheim und Rotenberg innehat. Matthias und seine Burglehnserben sollen davon der Pfalz treue Dienste leisten, solang diese die Verschreibungen über Oppenheim und Rotenberg (Rodenburg) innehat. Außerdem hat der Aussteller der Katharina Ramung, der Schwester von Matthias, die Gnade gewährt, dass, falls derselbe Hans (!) ohne Leibburglehnserben stirbt, das Burglehen zu Rotenberg Katharina und ihren Leibburglehnserben zufallen.