Rezess zwischen Württemberg und der Stadt Reutlingen, durch welchen die beiden Flecken Sickenhausen und Degerschlacht von der Stadtkirche zu Reutlingen, wohin sie als Filialen gezogen wurden, separiert und mit einem eigenen Pfarrer versehen, hingegen von Württemberg der Stadt Reutlingen die Bestellung der Kirche ihres Fleckens Ohmenhausen, welche in der Kirche des württembergischen Ortes Mähringen auf der Hardt gleichfalls ein Filial gewesen, überlassen worden ist.