Marx Hailmann der Alte und der Junge, beide von Nordheim, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil sie beide des Jungen Ehefrau aus dem Hause getrieben und übel behandelt haben, nachdem der Alte auf dem Stadtgericht zu Brackenheim einen Bescheid, das Heiratsgut seiner Schwiegertochter betreffend, erhalten und bei seiner Heimkehr Sohn und Schwiegertochter vorgenommen hatte, werden nun, nachdem die Schwiegertochter mit einem Kind niedergekommen ist und die junge Frau nicht weiß, ob alles gut gehen wird, freigelassen mit der Einschränkung allerdings, dass sie, sollte der durch ihr Verhalten etwas zum Nachteil geraten, gebührende Strafe zu erwarten hätten, schwören Urfehde und versprechen, wenn sie der Vogt zu Brackenheim mahne, sich zu stellen und den Rechtsspruch zu erwarten, und setzen als Unterpfand ihr Hab und Gut ein, welches, würden sie sich nicht stellen, sondern entfliehen, verfallen sein solle