Kurt Voyl der Jüngere, Bürger zu Salzungen (Saltz-), und seine Frau Margarete verkaufen drei Gulden jährlicher Gülte auf fünf Acker Wiesen ym kaner, neben denen Johann Zinck, Stiefschwager bzw. Vater, und der Schwager Johann (Hans) Specht auch fünf Acker haben, sowie auf drei Acker Land uf den greden zwischen und neben den Äckern von Schwager und Vater und Osanna Fuldas Garten, seit alters freies Bürger- und geschoßpflichtiges Gut, an die geistlichen Jungfrauen Gertrud (Gelen) und Katharina Hesseberg, beide Klosterjungfrauen zu Allendorf (Alten-) unter dem Frankenstein (Francken-), oder die Inhaber dieser Urkunde. Die Verkäufer versprechen, die Gülte jährlich an Walpurgis ohne Säumen zu zahlen. Bei Säumnis sollen die Käufer mahnen; dabei entstehender Schaden ist ihnen zu ersetzen; die Verkäufer geloben Währschaft. Sie quittieren über dafür erhaltene 50 unverschlagene, gewichtige Gulden rheinischer und Frankfurter (Franckfurtter) Währung. Ein Rückkauf ist jederzeit nach Erstattung von Rückständen und Schaden möglich. Die Aussteller bitten (1) Heinrich von Herda (Herde), Amtmann des Herzogs von Sachsen in Salzungen, und (2) Heinrich von Kranlucken (Kralugk), dortigen Amtmann des Grafen von Henneberg, um Besiegelung; diese kündigen von Amts wegen ihre Siegel an, vorbehaltlich der Rechte ihrer Herren und der Stadt Salzungen an den Gütern. [Rückvermerk: gegenüber Propst Johann Loher und Äbtissin Elisabeth hat Dietrich Zinck, Bürger zu Salzungern, die halbe Gülte durch Zahlung von 25 Gulden an die Propstei abgelöst; Geschehen Freitag nach Dionisii - 12. Okt. - 1515. Zeugen: der Junker Tham von Herda, Schultheiß Philipp Tile, Heinrich Narbe und Hermann Königs, Mitbürger zu Salzungen.]

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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