Bm. und Gericht der Stadt Stuttgart reversieren Hz. Ludwig auf die Bewilligung, das Wasser des fürstlichen Brunnens in der gewesenen Marschall-Behausung bis auf Widerruf zum inneren Tunzhofer Tor hinabzuleiten und beim fürstlichen 'Bindhaus' für die Bürger und die Nachbarschaft in einen neuen Brunnentrog zu fassen.