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Bad. Ministerium der Justiz
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Ministerien und Zentralbehörden
Überlieferungsgeschichte
Durch Verfügung der Militärregierung vom 25. September 1945 wurde eine zentrale Justizverwaltung in Freiburg errichtet. Sie führte die Bezeichnung "Der Chef der deutschen Justizverwaltung in der französischen Zone Badens" und stand unter der Leitung von Paul Zürcher. Zum 1. April 1946 wurde die Behörde in Bad. Justizministerium umbenannt. Nach dem Rücktritt Zürchers übernahm im April 1947 Richard Streng die Leitung des Ministeriums. Mit der Bildung der ersten verfassungsmäßigen Landesregierung im August 1947 wurde Marcel Nordmann Justizminister. Das Gesetz über Zahl und Geschäftsbereich der Minister (Ministergesetz) vom 6. August 1947 benannte als Zuständigkeiten des Justizministeriums: Gerichts-, Notariats- und Grundbuchwesen; Staats- und Rechtsanwaltschaft; Zivilrecht und Zivilrechtspflege; Strafrecht, Strafverfahren und Strafvollzug; Begutachtung der Gesetzgebung. Am 8. Januar 1948 trat Nordmann zurück. Nachfolger wurde Hermann Fecht. Nach dessen Tod am 4. Februar 1952 übernahm Staatspräsident Leo Wohleb die Leitung der Geschäfte des Justizministeriums. Mit der Gründung des Landes Baden-Württemberg gingen v.a. aufgrund der Zweiten Verordnung zur Überleitung von Verwaltungsaufgaben (Justiz-Überleitungsverordnung) vom 10. Juni 1952 die Befugnisse des Bad. Ministeriums der Justiz im Wesentlichen auf das Justizministerium Baden-Württemberg über.