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Das Geistliche Gericht in Speyer vidimiert die Urkunde Kaiser Karls IV., mit der er die Privilegien des Klosters Maulbronn und besonders die Anordnung König Wilhelms, dass die Schirmvogtei des Klosters nicht von dem Reich entäußert werde, bestätigt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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