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Nikolaus (Claus) Gaisberg, Rentmeister des Königs von Böhmen und Ungarn in Württemberg, verleiht seinen dritteiligen Hof in seinem Flecken Obersielmingen, den bisher Peter Seyter innehatte, dem Hans Stauber d.J. zu einem Erblehen um den dritten Teil aller Früchte mit gen. Zinsen. Die angeführten Bestimmungen über 'Drusch' und Ablieferung bzw. Verkauf der Frucht sowie Instandhaltung der Felder verspricht der Belehnte unter Eid bei Androhung von Strafe und Hofverlust einzuhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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