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Vor Schenk Eberhart, Herrn zu Erpach, Kämmerer, Schultheiß Peter, und den weltlichen Richtern Konrad, Johan Leheimer, Johan Foltze und Johan Molsberg, "des jars [...] dusent vierhundert und nuntzehen [...] off den nesten mitwochen nach sent Johans dag Baptisten", im ungebotenen Ding auf dem erzbischöflichen Hofe zu Mainz,. gewinnt Emmerich Hax Sohn von Bingen der Fischer den dritten Bann über das Haus und Erbe zur gulden Maus ("Muse"), "wolhart oben an dem Loseln", zu 2 Pfd. Heller Zins. Das Haus hat Eberhart Unterkäufer und seine Ehefrau Kette bisher besessen und dem jetzigen Besitzer zu Erbe übergeben. Den Bann lassen durchgehen: 1) Der Zinsmeister von St. Klara wegen 12 Schilling Heller Zins. 2) Die Kartäuser wegen 26 1/2 Schilling Heller Grundzins, unverscheidlich aus dem genannten Erbe sowie aus den Erben zu "Paffetzel" und zum "Lebekucher". (6) S. Kämmerer, Schultheiß und Richter.

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