Konrad die Wendt zu Dellwig, Vormund von Hermann von Hoevel zu Duddenrath, + Johanns Sohn, macht bekannt, daß Abt Heinrich Duden zugunsten Hermanns ihn mit dem Gut zu Sölde ten Westen, das in den Sattelhof Altendorf dingpflichtig ist, mit der Mannshand behandigt hat. Die Frauenhand hält seine Mutter Ida Falck. Er soll jährlich am 11. November dem Verwalter des Sattelhofs Altendorf die schuldige Pacht entrichten. Wenn eine Hand stirbt, soll eine neue gewonnen werden. - Es siegelt der Aussteller.