Michael Werner von Steinbach (Gde. Wernau, Kr. Esslingen), seßhaft zu Pfauhausen, stellt dem Junker Hans Veit von Wernau zu Pfauhausen und Unterboihingen einen Revers aus über die Belehnung mit einem Erb- und Zinslehen: Haus, Hofraite, Scheuer, Gärten, Stücke und Güter, Weingarten und Wiese zu Pfauhausen, festgelegt und näher beschrieben durch Größenangaben, Flurnamen, Inhaber und Anstößer. Er verpflichtet sich, den dritten Teil der Frucht auf den Äckern und den fünften Teil des Weinertrages dem Junker abzuliefern, anderen genannten Bestimmungen über die Abgabe und die Bebauung des Lehens nachzukommen, jährlich 2 Pfund 18 Schilling Heller Landeswährung, 18 Sommerhühner und 1 Fastnachtshenne als Zins zu zahlen und 2 bestimmte Mann- und Frauendienste zu leisten, sowie nach Bedarf jederzeit gegen Lohn für en Junker zu arbeiten. Dem Junker steht das Lösungsrecht und je 1 Pfund 4 SchillingWeglöse und Handlohn zu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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