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Jörg Mayer von Owen, zu Kirchheim gef., weil er auf dem Wege nach Kirchheim, wo er sich auf Geheiß des Ammanns wegen etlicher Vergehen im Gefängnis stellen sollte, listigerweise seinen beiden Begleitern entwichen war, obwohl er dem Ammann an Eides Statt versprochen hatte, seinem Befehl nachzukommen, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung wieder freigel., daß er sich künftig wohl verhält, zur Strafe 10 fl bezahlt, alle Wirtshäuser und Zechen künftig meidet und keine Waffen mehr trägt, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U. Er stellt ferner 6 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen u. der Obrigkeit zu überantworten oder, wenn das nicht geschähe, 100 fl Pönfall zu bezahlen. Bürgen: Hans Mayer, Conlin Gerlin, Diepolt Beck, Maier Hans, alle von Owen, Deus Schwan, Jakob Lauher von Lenningen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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