Papst Julius II. behält Sixtus Tucher, welcher die Propstei von St. Lorenz in seine Hände resigniert hat, die Rückkehr auf diese Propstei, für welche er nunmehr Anton Kress Provision erteilt hat, nach dem Tode oder der Resignation des genannten Kreß ohne neu zu erteilende Provision bevor.

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Staatsarchiv Nürnberg
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