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Hans Riecker, seßhaft zu Haugstett, wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch aus Gnade wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, bis auf obrigkeitliche Wiedererlaubnis keine offenen Zechen zu besuchen.
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Hans Riecker, seßhaft zu Haugstett, wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch aus Gnade wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, bis auf obrigkeitliche Wiedererlaubnis keine offenen Zechen zu besuchen.