Der Priester der Diözese Konstanz Michael Entlin wurde von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhabern des Patronatsrechts auf den Altar St. Ulrich und Erhard im Ulmer Münster [Prüstiner- oder Brüstneraltar] präsentiert. Daher legt er nun vor ihnen in Gegenwart des öffentlichen Notars Johann Schappenler genannt Knyßlein von Ulm, der dies auch beurkundet, und den hinzugezogenen Zeugen den vor der Übersendung des Präsentionsschreibens an den Konstanzer Diözesanbischof üblichen Eid ab. Darin verpflichtet er sich nach Investitur durch den Konstanzer Bischof und endgültiger Inbesitznahme der Pfründe zu persönlicher Residenz in Ulm an seiner Pfründe und zur Ausführung aller mit dem Altar verbundenen Pflichten. Wenn ihm eine andere Pfründe mit oder ohne Seelsorge übertragen werden sollte, dann wird er den Altar unverzüglich dem Bischof von Konstanz resignieren, damit die Patronatsherren sofort einen neuen Priester für den Altar präsentieren können. Für Streitfälle mit dem Rat, den Bürgern und Untertanen der Stadt Ulm, die weltliche Angelegenheiten betreffen, wird er das Stadtgericht in Ulm als Gerichtsstand anerkennen und dessen Urteile akzeptieren. Er verpflichtet sich außerdem, bei offenkundigen Verfehlungen seinerseits, für die er vor dem zuständigen Diözesanbischof keine Sühne leistet, unverzüglich auf die Präbende zu verzichten, und zwar ohne zum Mittel der Appellation oder rechtlicher Schritte zu greifen. Hält er sich nicht an diese Verpflichtungen, dann können Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm die Erträge der Pfründe einziehen oder die Pfründe zeitweise einem anderen Priester verleihen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtungen stellt er ihnen den Bürgermeister Johann Ehinger, den Altbürgermeister Wilhelm Besserer und den Rat Bartholomäus Gregg als Bevollmächtigte.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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