Eberhard von Venningen, Vogt zu Bretten, Georg Schwarzerd, Schultheiß daselbst, und Philipp von Angelloch, Faut am Bruhrain, vermitteln zwischen den Gemeinden Ubstadt und Unteröwisheim einen Vergleich über wechelseitige Lösung der auf beiden Gemarkungen gelegenen fremden Gemeindegüter.