Johann Haubusch, Pastor zu Weiler (Wyher), Bechthold, Pfarrer (Regent der Pfarrkirchen) zu Nachtsheim, und Johann Herman von Virneburg bekunden, daß (å) Peter von Donnersbach und dessen Ehefrau (å) Mechthild (Metze) in der Stephanskirche zu Nachtsheim mit Vermächtnisurkunde von 1471 Sept. 9 einen neuen, der Hl. Dreifaltigkeit, unserer lieben Frau sowie den Heiligen Ewald, Wendelin und Lucia geweihten Altar errichtet und mit einer dienstags zu lesenden Wochenmesse bestiftet haben, ausgestattet zunächst mit 4 Malter Korn und 2 Malter Hafer erblicher Gülte sowie Meßbüchern (Kylchbucheren) und -gewändern. Mit 100 Gulden slechter muntzen, die 5 Gulden Ertrag bringen, hat er eine zweite Wochenmesse gestiftet; zu beiden hat Herr (å) Christian Haubusch, sein Neffe, 3 1/2 Malter Korngülte jährlich und weitere 20 Malter hinzugestiftet und die drei Aussteller zu Testamentsvollstreckern bestellt. Darauf hat Engel Scheffer für eine weitere Wochenmesse auf demselben Altar 100 Gulden im Ertrag von 5 Malter Korngülte testamentarisch gestiftet. Aus Furcht vor Wertminderung bei möglicher Ablösung und Wiederanlage vermehrt Johann Haubusch als Bruder eines der Stifter das Stiftungsgut um ein Haus mit Hof, Scheuer, Wiesen und Ackerland zu Virneburg sowie um (einzeln aufgeführte) Korn- und Hafergülten und Renten an bzw. aus folgenden Orten: Fressen (Ffressen), Hof Reudelsterz (Rudenstertze), Ruitsch (Roetsch), Hausen, Kürrenberg Ku<ha>o<he>renberg), Virneburg, Langenfeld, Kehrig (Kyrchesche). Dies geschieht zu folgenden Bedingungen: Damit die drei Wochenmessen - eine dienstags, die anderen an beliebigen Tagen - auf Dauer gelesen werden können, werden sie zusammen mit dem Altar zum Stipendium erklärt; diese Pfründe soll stets einem tauglichen Priester aus der Familie der Stifter, gen. Hillen Stamme ohne Widerspruch der Nachtsheimer Kirchgeschworenen zufallen. Bei Versäumnis, weitergehender Bepfründung oder Nichteinhaltung der Residenzpflicht soll dem Inhaber der Pfründe zugunsten des Nächstberechtigten aus der Familie gekündigt werden, bei Mangel an einem solchen diese an einen anderen Priester vergeben werden. Dieser hat aber wieder zu verzichten, wenn ein Nachfolger aus der Familie heransteht. Bei Krankheit und im Alter darf er sich von einem von ihm entlohnten Priester vertreten lassen. Mit der Beschaffung von Kerzen und Gerät soll er nicht belastet werden. Jeweils montags in der Fronfasten soll er für die Stifter Peter von Donnersbach und dessen Ehefrau Mechthild, Christian Haubusch, Johann Hille und dessen Ehefrau Coene sowie Johann (Hentgen) Schmidt (Smyt) und dessen Ehefrau Grete ein Jahrzeitgedächtnis halten. Jeder Pfründeninhaber hat bei Antritt vor dem Pfarrer, den Kirchgeschworenen und einem öffentlichen Notar die Einhaltung der Meßverpflichtung und die Instandhaltung des Pfründeguts zu schwören und dies auf seine Kosten beurkunden zu lassen. Diese Urkunden sind mit der vorliegenden bei der Kirche zu hinterlegen, und jedem Inhaber sind Abschriften auszuhändigen. Sollte diese Stiftung rechtlich beanstandet werden, darf Johann Haubusch oder seine Erben die Urkunden einziehen und die Stiftung anderswo neu errichten. Als ersten Inhaber hat er den Nächstberechtigten, Herrn Johann Fabri von Monreal, der zur Besserung der Pfründe zwei Häuser in Monreal beigesteuert hat, dem derzeitigen Pastor, Peter Rasor von Odernheim (Oedernheym), dem (amtierenden) Pfarrer Bechthold sowie den Kirchgeschworenen Thomas, Peterhans' Sohn von Luxem, und Lukas (Lux) Schmidt von Münk (Monick) präsentiert. Diese haben ihn angenommen und nach Maßgabe des Vorstehenden bestätigt und bitten zusammen mit den drei Stiftern den Grafen Philipp zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und Sombreff, um Besieglung. Dieser kündigt sein Siegel an, ebenso Peter von Odernheim, Pastor zu Nachtsheim, und Johann Haubusch, Pastor zu Weiler, zugleich für seine beiden Mitstifter, die ihn darum gebeten haben. Sr.: Graf Philipp von Virneburg, Peter von Odernheim u. Johannes Haubusch. Ausf., Perg. - Sg. anh., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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