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Wendel Vehe aus Meimsheim, zu Urach gef., jedoch auf Bitten ehrbarer Leute endgültig freigel., schwört U., wobei er verspricht, Rechtshändel mit württembergischen Landeseinwohnern nur vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen, auch der Grafen und ihrer Untertanen Frommen zu fördern und Schaden von ihnen zu wenden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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