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Das Fürstentum Württemberg, das Kl. Adelberg und die Herrschaft Rechberghausen, vertreten durch Thomas Hägen, Keller zu Göppingen, Abt Leonhard zu Adelberg und Ulrich Reick, Schultheiß zu Rechberghausen namens des Walter von Hürnheim ("Hirnheim") zu Kirchberg, Bundeshauptmanns, schließen als Ortsherrn zu Wangen eine Vereinbarung 1. der Schaf halben: Jeder Einwohner zu Wangen darf nicht mehr als 4 Schafe halten und mit samt den Jungen von den 4 Schafen von Martinstag zu Martinstag auf die Gemeinweide treiben. 2) Die unruhigen Hausgenossen, "Bös böfel und ander leichtfertige Leute, auch die widerspennigen und ungehorsamen Untertanen" sollen sich den in den Vogtgerichten jährlich verkündeten Artikeln gemäß halten, sonst von dem Amtmann ihrer Herrschaft gestraft werden. Eine Austreibung einer solchen Person durch eine Herrschaft soll auch die 2 andern Herrschaften binden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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