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Michael Sattler, B. zu Nürtingen, wegen seines verschwenderischen Lebenswandels u.a. etliche Tage zu Nürtingen im Turm gef., jedoch in Ansehung seines frommen Weibs und seiner Kinder begnadigt und wieder freigelassen unter der Bedingung, künftig an Werktagen alle heimlichen und offenen Zechen, ferner jederzeit große und klein Spiele, bei Androhung schwerer Turmstrafe, zu meiden (doch soll ihm an gebannten Feiertagen eine ziemliche Tagzeche erlaubt sein) und sich wohl zu verhalten, gelobt unter Eid, diesen Bedingungen nachzukommen und schwört U. Sattler hatte bisher mit Spielen, Zehren, Zank und Hader einen so liederlichen Lebenswandel geführt, dass er, wäre ihm nicht beizeiten ein Riegel vorgeschoben worden, Weib und Kinder ins Verderben gebracht hätte. Aus derselben Ursache hatte er seine Schulden nicht bezahlen können und war auch an der Steuerzahlung säumig geblieben, deshalb kraft erlangter Freiheit nach Brauch und Recht der Stadt Nürtingen in sein Haus gebannt worden, jedoch, unter Verachtung seines geleisteten Eides wieder herausgekommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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