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Andreas Neckher, Schneider zu Stuttgart, wegen Übertretung von zwei früheren Verschreibungen erneut einige Tage zu Stuttgart gef. und harter Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitten abermals begnadigt und mit der Auflage freigel., fortan das Weintrinken zu unterlassen und täglich nicht mehr als 1 Maß Bier zu trinken, auch außerhalb der Stadt Stuttgart nicht zu arbeiten, gelobt dies eidlich und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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