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Dekanat Karl Fredenhagen
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Enthält u.a.: Verfügungen des Ministers: besondere Vergünstigungen für Studierende aus SA, SS oder Wehrverbänden, Kürzung von Vergütungen aus Prüfungsgebühren, Zuschlag zum Unterrichtsgeld der nichtbeamteten Dozenten und Lektoren, betr. Leibesübungen, betr. Gutachtertätigkeit der Hochschullehrer, Auslandsreisen der Professoren, Gebührenfreiheit der am Werkhalbjahr beteiligten und beurlaubten Studenten, Anrechung des Kriegsdienstes bei Habilitationen, Honorierung der Vorlesungen mit besonderem Aufwand, Studienbeihilfe von 300 RM an Erhard Schwandt, kommunistische Studenten sind ab sofort vom Universitätsstudium auszuschließen, Änderungen im Berufungsverfahren, betr. Landwirtschaftliche Hochschule Bonn-Poppelsdorf, keine Habilitationen bis zur Regelung des neuen Habilitationsverfahrens, Gebührenerlaß nur bei Dozentenfrauen und Dozentenkindern arischer Abstammung, betr. Handhabung und Führung der beurlaubten Professoren in den Vorlesungsverzeichnissen, Staatsstipendium für 2. Studierenden, Unterteilung des nordischen Instituts in 4 selbständige Institute (dänisch, isländisch, norwegisch, schwedisch), Einführung des Hitlergrusses, betr. Vorlesungen über Leibesübungen, Geheimhaltung von bestimmten Dissertationen im öffentlichen Interesse, Staatsangehörigkeit der Deutschen in Südwestafrika, Honorierung von Vorlesungen mit besonderem Aufwand, Verbot von Eingriffen Nichtberufener in den Staatsapparat, Ausprägung von Medaillen u. Plaketten, Ausschließung von Studierenden welche sich kommunistisch oder sozialistisch betätigt haben, Mittwoch- und Sonnabendnachmittag werden keine Vorlesungen abgehalten, Arbeitsfreiheit am Sabbat wird im Einzelfall genehmigt, betr. Eintrittsgeld bei italienischen Kunststätten, betr. Teilnahme an Luftschutzkursen, begabte Personen können auch ohne Reifezeugnis zum Studium zugelassen werden (Ausnahmeregelung genehmigungspflichtig), betr. nordischeAuslandsinstitute (ao. Prof. Paul zum Direktor des schedischen Instituts ernannt), neue Gebührenordnung für WS 1933/34, Wahlbeteiligung der Studierenden wünschenswert, betr. N.S. Lehrerbund, Gründung der "Dozentenschaft der Universität", 600 RM für Gastvorlesungen möglich, Bitte um Aufstellung der Ehrendoktoren seit 1918, Höchstbetrag der Honorargarantie 700 RM, betr. deutscher Sprachatlas, sämtliche Gesuche sind auf dem Dienstweg einzureichen, Teilnahme von Assistenten u. Privatdozenten an Arbeitsdienst u. Geländesport, Beitritt zur Reichskulturkammer, betr. politische Vorlesungen, Verbot von Anzeigen für die Universität, Vorlesungsbeginn Sommersemester 1934 am ersten Werktag im Mai, der Führer des SA-Hochschulamtes ist Mitglied des Senats, von Drucklegung der Dissertationen von Pick und Pordowsky (?) wird abgesehen, Studenten nichtarischer Abstammung dürfen sofern zum Studium zugelassen bei der Vergebung von Arbeitsplätzen nicht benachteiligt werden, Arbeitsbeschaffung für Suhler Graveure, betr. Vorträge in Schulungslagern, Seedienst Ostpreussen (Verkehrswerbung), Dozenten sind vorläufig keine Mitglieder der Reichskulturkammer, betr. Gebühren für Rektor und Dekane, betr. Prüfung und Ausbildung v. Medizinern, Genehmigung für Vorträge im Ausland, betr. die Zulassung als Gasthörer, Deutscher Gruß im Schriftverkehr, SA-Hochschulverband beansprucht nur den Sonnabendnachmittag für sportl. Ausbildung, Erlass der Studiengebühr für Studierende mit mehr als 8 Semestern, Aufhebung des Amtes für Prüfungs- und Inmatrikulationsangelegenheiten, betr. Erscheinen der Hochschulstatistik Sommersemester 1933, Bestimmungen zur Führung des Dienstsigels, Fakultätskassen werden in Zukunft von der Universitätskasse verwaltet, Fahnengruß, betr. Dozentenschaft der Universität, Vorgeschichte soll Prüfungsfach werden (bis dahin prüfen Historiker und Geographen), Luftschutzverordnung (ziviler Luftschutz in Dienstgebäuden), Mitwirkung deutscher Gelehrter in internationaler psychotechischer Vereinigung nicht erwünscht, betr. Nebentätigkeit der Beamten, Beschwerden aller Dozenten in persönlichen Angelegenheiten sind erst dem Dekan und dann dem Rektor vorzulegen, betr. Beamtenorganisation und Beamtenschulung, betr. Organisationen "Kraft durch Freude", Gebührenordnung Sommersemester 1934, betr. Studentische Arbeitsdienstpflicht, Versorgungsgebühren ruhen für Beamte die ohne Genehmigung außerhalb des Reiches wohnen, die Fa. Gottl. Meyer in Libau ist zum Druck von Dissertationen zugelassen, betr. Pflichtexemplare bei Dissertationen, Pflege der deutschen Sprache, Organisation der Beamten, Einmischung der Fachschaften in Angelegenheiten der Staatsverwaltung ist unerwünscht, Gebührenerlaß für den außerplanmäßigen Assistenten genehmigt, Staatskommissar in Berlin übernimmt Angelegenheiten der Volks- und Mittelschulen, amtlicher Verkehr mit ausländischen Staatsangehörigen nur durch Konsulate, Führung des Dienstsiegels mit dem Landeswappen, der Kurator wird durch Amtsgerichtsrat Mahnke vertreten, betr. Mittel für die Preisaufgaben, Testaterteilung u.a. bei SA-Sport und Arbeitsdienst etc., betr. Erläuterungen zur neuen Verkehrsordnung, Erlaß über die Danziger Hochschulreife, betr. Reichsluftschutzbund, betr. Institutswerkstätten bei der Universität Göttingen, betr. Reichsarbeitsminister (sozialpolitische Angelegenheiten), Druckschriften des Agrarinstituts Moskau sind nicht zu beziehen (unter Verschluß halten), betr. Verwaltungsakademien, Kürzung von Nebenvergütungen, betr. Beamte und Arbeitsfront, Prüfungsstelle für Auslandszeugnisse, jeder Studierende muß mindestens eine 2 stündige Privatvorlesung belegen, für Reisen ins Ausland Genehmigung beim Ministerium beantragen, Teilnahme an Dozentenlehrgängen, Beschaffung von Rundfunkanlagen, Vertretung der Dozentenschaft durch einen Fachvertreter oder nat. soz. Ordinarius, betr. Wohlfahrtsgebühr für das Wintersemester 1934/35, Philologentag in Trier, Witwenkasse, Reisen ins Ausland, Besprechungen im Ministerium nur nach vorheriger Fühlungnahme mit Rektor und Kurator, Spende für das Winterhilfswerk des deutschen Volkes, Beurlaubung vom SA-Dienst während des Examens, betr. Neurodnung der Turnlehrerausbildung, betr. Änderung der Habilitationsordnung und in dem Zusammenhang Habilitationen die bereits eingeleitet sind, Saarabstimmung (vertraulich). - Lehrkörper: Minister beläßt es bei seiner Entscheidung betreffend Prof. a.D. Konrat Ziegler, Krankenattest für Prof. Glagau (Magen-OP), Namhaftmachungder Extraordinariate zur Umwandlung in Ordinariate, betr. eventuelle Umhabilitierung von Dr. Kohl nach Greifswald (Anfrage von Prof. Krüger physikalisches Institut, Kohl unter Denunziationsverdacht), Prof. Reinhardt informiert darüber das Dr. Süss im Sommersemester 1932 ihn nicht mit einem Seminar vertreten hat (Rechtfertigung von Dr. Süss dazu), Mitteilung über em. Prof. Schmekel`s Tod, Urlaubsgenehmigung für Prof. Kiel für Ausgrabungen in Ephesos, betr. Auftrag für Prof. von Kardorff Berlin für Portrait von Prof. Schwarz, betr. Lehrauftrag für Kleinschmidt-Lengenfeld, betr. Festsetzung der Ruhegehaltsbezüge für den o. Prof. Dr. Braun, Angelegenheit betr. Prof. Liljegren, Versetzung des Prof. Fr. Heiler von Marburg in gleicher Eigenschaft (Religionsgeschichte und -philosophie) an die hiesige Universität (das Extraordinariat für vergleichende Religionsgeschichte in der Ev.-theol. Fak. Marburg wird zum 1.10.1934 in die phil. Fak. Greifswald verlegt), Ernennung des Prof. Vahlen zum ordentlichen Professor an der Universität Berlin. - Mitgliederliste des pharmazeutischen Prüfungsausschußes 1934/35. - betr. Arbeitstagung des Verbandes der deutschen Hochschulen. - betr. Deutschen Luftsport-Verband. -
Band: Bd. 1
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.