Verschiedene Instruktionen und Anbringen, was sowohl an den kaiserlichen Hof von den kurbayerischen Abgeordneten, als von dort aus bei Kurbayern angebracht und was hierüber resolviert worden ist. Oberst von Ruepp wegen Quartier- und Proviantangelegenheiten, wegen der Reichsquota, eines Truppennachschubs, Munition, der Festungen Wülzburg und Wolfenbüttel, der Schiffsbrücke bei Philippsburg, wegen der Winterquartiere, Proviantgelder, des lüneburgischen Obersten Meyer, Besetzung des markgräflichen Schlosses zu Hof im Vogtland und der Abfolgung des mit dem Kaiser vereinbarten Drittels an gemachten Gefangenen und eroberten Geschützen bei Tuttlingen an den Kurfürsten von Bayern; von Pallingen wegen des Kriegsstatus am Rhein und wegen Dietenhofen; von Haslang wegen der Reichsquota, Sukkurses, Dietenhofen und Wolfenbüttel, wegen Verstärkung der Reichsarmee, kaiserlichen Sukkurses, darunter Kopien kaiserlicher Handschreiben an die Kurfürsten von Sachsen und Köln, an Graf von Geleen und von Hatzfeld; Geheimrat Johann Mändl von Deutenhofen und Kriegsrat Teisingen wegen der Reichsquota des bayerischen und schwäbischen Kreises, wegen des Kriegsstandes am Rhein, der Winterquartiere, des Reichszustandes, der Armeeverstärkung und des Waffenstillstands, von Siegershofen in Verhandlung mit Graf Gallas wegen Vorkehrungen gegen einen feindlichen Einbruch in der Oberpfalz; Instruktion für die Abgeordneten zur Passauer Konferenz wegen des Feldzuges im Jahr 1644; kaiserlicher Bescheid für den lothringischen Abgeordneten Fournier; kurfürstlicher Bescheid für den kaiserlichen Abgeordneten Schröder wegen Sukkurses