Hz. Johann Friedrich verkauft an seinen Hauptmann Balthas Mütschelin eine wiederkäufliche jährliche Gült von 150 fl LW aus allen Einkünften des A. in Stadt und Amt Cannstatt, zahlbar bei der Landschreibereiverwaltung, um ein Hauptgut von 3 000 fl LW, die der A. bar empfangen hat.