Rutger v. d. Horst in dem Bruche stellt dem Grafen Gerhard von Berg Bürgschaft für empfangene 300 Schilde, wofür er ihm das Haus zur Horst zum Erbmannlehen und offenen Hause gemacht, im Falle der Graf von der Mark oder ein Anderer beweisen werde, dass es schon früher deren Offenhaus gewesen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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