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Augustin Sterbach von Haberschlacht, Brackenheimer Amts, gefangengesetzt in Brackenheim, weil er bei einem Streit den Heinrich Franck ("Franckh") von ebenda entleibt hat, schwört Urfehde, nachdem er von Johann Neipper ("Neypper"), Untervogt zu Brackenheim, vor Gericht gestellt und dazu verurteilt wurde, sein Leben lang nur noch ein abgebrochenes Brotmesser als Wehre zu tragen und seine Atzung zu bezahlen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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