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Erzherzog Sigmund verschreibt sich den Grafen Eberhard d. Ä. und d. J. wegen eines Darlehens von 10 000 fl., dessen Heimzahlung nach fünf Jahren beginnen und in fünf Zielen erfolgen soll.
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Erzherzog Sigmund verschreibt sich den Grafen Eberhard d. Ä. und d. J. wegen eines Darlehens von 10 000 fl., dessen Heimzahlung nach fünf Jahren beginnen und in fünf Zielen erfolgen soll.