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Graf Ernfried zu Eberstein, der seinem Schwager Graf Friedrich zu Helfenstein und dessen Gemahlin, seiner Schwester Gräfin Agnes zu Eberstein, die letzterer von ihrer Mutter anererbten Stücke abgekauft hat, räumt ihnen im nächsten Vierteljahr das Wiederkaufsrecht ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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