Dr. Gallus Kröner, Sekretär und Richter im Kloster Langheim, vidimiert folgende Urkunde vom 19. Oktober 1528: Hans Müller, Pfortenrichter Abt Johanns V. Fabri und des gesamten Klosters Langheim, entscheidet zusammen mit sechs Schöffen in Streitigkeiten zwischen Heinz Marr und Conz Reuss aus Burgstall (bei Hochstadt a. Main), sowie den weiteren Beteiligten Fritz Winter, Hans Rausser und Hans Hoffmann wegen seiner Mutter, alle aus Burgstall (bei Hochstadt a. Main) wegen eines Fahrtwegs über und zu den Äckern der Parteien und Beteiligten. Der Weg führt hauptsächlich über Conz Reuss' Acker und Heinz Marr beklagt, dass ersterer seinen Acker vor drei Jahren umzäunt und damit die Zufahrten erschwert hat. Nach Anhörung der Aussagen und Befragung weiterer Zeugen wird entschieden, dass der Weg zu gleichen Teilen auf Conz Reuss' und Heinz Marrs Äckern oder denen anderer Anrainer verlaufen soll. Zeugen und ihre Aussagen sowie die Namen der Schöffen werden aufgeführt. - Siegler: Kröner, Dr. Gallus (Sekretär des Abts und Richter im Kloster Langheim)