Balthasar Geiß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Kaspar Schuhmacher, Sohn des verstorbenen Anstett Schuhmacher, und Mathäus Butz und seiner Ehefrau Sara über 60 Gulden gegenüber Dekan und Kapitel des St. German- und Moritz-Stifts zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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